rechtsbehelf

Welche Wirkung der Rechtsbehelf hat und wann und wo er zulässig ist, erfahren Sie bei uns

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In einem schriftlichen Steuerbescheid ist eine Belehrung darüber beigefügt, welcher rechtsbehelf zulässig und binnen welcher Frist und bei welcher Behörde er einzulegen ist. Nicht erst dann, wenn es um den rechtsbehelf geht, können wir für Sie da sein. Wir kennen uns mit allen gesetzlichen Fragen rund um Steuern und Abgaben aus. Natürlich auch mit der Wirksamkeit und den Fristen von einem rechtsbehelf. Am besten, Sie kommen mit dem Steuerbescheid zu uns.






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